CNS-Abdeckung
Informationen zur Erstattung von Physiotherapiesitzungen
Es ist auch möglich, sich ohne Verordnung behandeln zu lassen, allerdings sind die Sitzungen dann vollständig selbst zu tragen.
Bedingungen für die Übernahme
Eine ärztliche Verordnung ist obligatorisch, damit die CNS die Sitzungen beim Physiotherapeuten übernimmt.
Die Verordnung muss von den CNS-Diensten validiert werden. Die Physiotherapeuten in Luxemburg stellen den Validierungsantrag.
Die von meinem Arzt ausgestellte Verordnung muss die Art der Behandlung, die Anzahl der Sitzungen und deren Häufigkeit sowie die verschriebene Behandlung angeben.
Die Verordnung muss innerhalb eines Monats nach ihrem Datum vom Physiotherapeuten an die CNS gesendet werden.
Zahlungssystem
Direktabrechnung: Im Allgemeinen werden die Leistungen direkt von der Krankenkasse durch das System der Direktabrechnung übernommen: Sie zahlen dem Physiotherapeuten also nur den auf Sie entfallenden Anteil.
Reisekosten: Die Reisekosten des Physiotherapeuten, zum Beispiel zu Ihnen nach Hause, können übernommen werden, wenn der Arzt auf der Verordnung angibt, dass es medizinisch notwendig ist, dass der Physiotherapeut zu Ihnen nach Hause kommt, um die Behandlung durchzuführen.
Arten von Verordnungen
Häufige Pathologie
Sitzungen:
Maximum 8 Sitzungen
Abdeckung:
70% Übernahme durch die CNS; außer Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit 100% Übernahme
Gültigkeit:
Gültig für 3 Monate nach dem Datum der Verordnung
Schwere Pathologie
Sitzungen:
Maximum 64 Sitzungen
Abdeckung:
100% Übernahme durch die CNS
Gültigkeit:
Gültig für 12 Monate nach dem Datum der Verordnung
Postoperativ
Sitzungen:
Maximum 2x16 Sitzungen (32 insgesamt)
Abdeckung:
100% Übernahme durch die CNS
Gültigkeit:
Gültig für 4 Monate nach dem Datum der Verordnung
Bedingungen:
- •Die Verordnung muss innerhalb von 4 Monaten nach der Operation ausgestellt werden
- •Die Behandlungen müssen innerhalb von 4 Monaten nach Validierung der Verordnung durchgeführt werden
